Aufruf zur Kundgebung am 1.6.22 vor dem sächisischen Landtag

Am 1. Juni 2022 ist nicht nur Internationaler Kindertag, sondern auch Plenarsitzung im Sächsischen Landtag. Als Tagesordnungspunkt 4 angekündigt, soll in zweiter Lesung mit anschließender Schlussabstimmung die 1000-Meter-Regel für Windkraftanlagen in die Sächsische Bauordnung geschrieben werden. Ein Vorgang, der ausgerechnet am Internationalen Kindertag den Kindern ihr im März 2021 vom Bundesverfassungsgericht bestätigtes „Grundrecht auf Zukunft“ entzieht.

Um diesen Vorgang aufzuzeigen und dagegen zu protestieren, rufe ich am 1. Juni 2022 auf dem Vorplatz des Sächsischen Landtags zur Kundgebung auf!

Die 1000-Meter-Abstandsregel ist auch mit Öffnungsklausel eine Beschneidung des Grundrechts für Nachfolgegenerationen

Nach langem Hin und Her innerhalb des sächsischen Regierungskabinetts wurde nun vereinbart, dass nicht nur die 1000-Meter-Abstandsregelung in die Sächsischen Bauordnung aufgenommen werden soll, sondern auch eine Öffnungsklausel, nach der es Gemeinden möglich ist, durch einen Gemeinderatsbeschluss im Einvernehmen mit allen die 1000 Meter betreffenden Ortschaftsräten auch unterhalb dieser Begrenzung Windkraftanlagen zu bauen.

Das klingt zunächst einmal gut, in der Praxis birgt das aber mehr Gefahren als es Vorteile bringt. Denn konkret bedeutet das aber, das die Sächsische Regierung die Verantwortung über den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die Verantwortung für Klimaschutzmaßnahmen zu sehr großen Teilen an die sächsischen Gemeinden abgibt.

Das wiederum ist deshalb höchst problematisch, da die Sächsische Regierung mit dieser Entscheidung eine für die Bürgerinnen und Bürger und übrigens auch die sächsische Wirtschaft extrem wichtige und entscheidende Aufgabe, nämlich den Ausbau der Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien, in Strukturen übergibt, die in erster Linie ehrenamtlich aufgebaut sind.

Diese Entscheidung bedeutet also nicht nur, dass Sachsens Regierung an dieser Stelle die ihr übertragene Aufgabe, die Daseinsvorsorge zentral zu steuern aufgibt, sondern auch, dass wir damit auf Gedeih und Verderb davon abhängig sind, dass sehr viele Menschen sich in ihrer Freizeit so weit und intensiv mit den Fragen der Energiewende auseinander setzen, so dass sie daraufhin überhaupt in der Lage sind, die Chancen und sonstigen Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen denjenigen zu erklären, die nicht bereits von Windkraftanlagen überzeugt sind.

Es liegt also auf der Hand, dass diese Entscheidung einerseits zu weiteren Verzögerungen führen wird und andererseits es auch sehr wahrscheinlich ist, dass es stellenweise zu kompletten Blockaden der Energiewende auf Gemeinde-Ebene kommt. Das sächsische Parlament und die sächsische Regierung nimmt mit dieser Anpassung in der sächsischen Bauordnung diese Entwicklung bewusst in Kauf und erzeugt damit gleichzeitig noch viel größere Fragezeichen, wie der ebenfalls im Koalitionsvertrag beschlossene zusätzliche Ausbau von 10 Terrawattstunden Erneuerbare Energien ereicht werden soll.

Im Ergebnis führt dies gegenüber dem Ist-Zustand zu einer maßgebenden Verschlechterung, da die Sächsische Regierung das Wissen und die Fähigkeiten zur Vermittlung der Notwendigkeiten und der Vorteile bereits heute im Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sowie deren angegliederten Strukturen vorhalten kann und durch Abgabe der Verantwortung an die Gemeinden und Kommunen sich selbst dieser Aufgabe entzieht.

Konkret bedeutet das, dass Klimaschutzmaßnahmen unnötig und unverhältnismäßig verzögert und damit in die Zukunft verlagert werden, was spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2021 als klar erkennbar verfassungswidrig genannt und damit abgelehnt werden muss!

veröffentlicht am 30. Mai 2022

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